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   OLG Frankfurt, 10.07.2017 - 23 U 206/15   

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OLG Frankfurt, 10.07.2017 - 23 U 206/15 (https://dejure.org/2017,70478)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.07.2017 - 23 U 206/15 (https://dejure.org/2017,70478)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Juli 2017 - 23 U 206/15 (https://dejure.org/2017,70478)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2017 - 23 U 206/15
    Das Widerrufsrecht nach § 495 Abs. 1 BGB a.F. kann zwar verwirkt werden (vgl. BGH, Urteil vom 12.7.2016, XI ZR 564/15 - bei juris), denn es können auch grundsätzlich unbefristete Gestaltungsrechte wie das Widerrufsrecht im Falle illoyaler Verspätung der Verwirkung unterliegen (Palandt-Grüneberg, BGB, 75. Aufl. 2016, § 242 Rn 88, 107 jew. m.w.N.).

    Allein aufgrund eines laufend vertragstreuen Verhaltens des Verbrauchers kann der Unternehmer ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, der Verbraucher werde seine auf Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung nicht widerrufen, nicht bilden (vgl. BGH, Urteil vom 12.7.2016, XI ZR 564/15 - bei juris mit zahlreichen Nachweisen).

    Die Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts kann im Einzelfall eine unzulässige Rechtsausübung aus sonstigen Gründen darstellen und in Widerspruch zu § 242 BGB stehen, obwohl die Voraussetzungen einer Verwirkung nicht vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 12.7.2016, XI ZR 564/15 - bei juris).

  • OLG Nürnberg, 01.08.2016 - 14 U 1780/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2017 - 23 U 206/15
    Die Widerrufsbelehrung sei nicht hinlänglich deutlich gestaltet im Sinne von § 354 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F.; insoweit werde auf das Urteil des OLG Nürnberg vom 1.8.2016 (14 U 1780/15) verwiesen.

    Das von den Klägern angeführte Urteil des OLG Nürnberg vom 1.8.2016 (14 U 1780/15) sei nicht rechtskräftig (BGH, XI ZR 446/16).

    Ohne Erfolg verweisen die Kläger insoweit auf eine Entscheidung des OLG Nürnberg vom 1.8.2016 (14 U 1780/15), die eine anders gefasste Widerrufsbelehrung betrifft und daher vorliegend nicht einschlägig ist.

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2017 - 23 U 206/15
    Die Information zum Beginn der Widerrufsfrist leidet dabei nach der einschlägigen Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 22.11.2016, XI ZR 434/15 - bei juris) in ihrer Klarheit und Verständlichkeit nämlich auch nicht aufgrund des Umstands, dass die Beklagte den Regelungsgehalt des § 492 Abs. 2 BGB anhand von Beispielen erläuterte.

    Ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Verbraucher, auf den nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 22.11.2016, XI ZR 434/15 - bei juris) abzustellen ist, konnte damit vielmehr die Bedingungen, unter denen die Widerrufsfrist anlaufen sollte, aus der von der Beklagten erteilten Widerrufsinformation erschließen.

  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2017 - 23 U 206/15
    Es geht auch nicht an, die Feststellung der Unrichtigkeit der Widerrufsbelehrung dadurch aufzuheben, dass man den fehlerhaft Belehrenden über § 242 BGB wegen der angeblichen Schwierigkeit der Rechtslage vor deren Folgen schützt; ebenso wenig darf auf diesem Wege ein nach der BGH-Rechtsprechung (BGH NJW 2009, 3020) gerade nicht bestehendes Kausalitätskriterium auf Umwegen doch eingeführt werden.

    Ferner kann nicht etwa eingewendet werden, dass die Mängel der Belehrung die Kläger nicht von der Ausübung des Widerrufsrechts in zeitlicher Nähe zum Vertragsschluss hätten abhalten können, denn auch insoweit würde "durch die Hintertür" ein Kausalitätskriterium eingeführt, dem der BGH schon lange eine Absage erteilt hat (vgl. BGH NJW 2009, 3020).

  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2017 - 23 U 206/15
    Im Ansatz zutreffend haben die Kläger zwar darauf hingewiesen, dass eine solche Annahme voraussetzt, dass für die Widerrufsbelehrung ein Formular verwendet worden ist, das dem Muster sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entsprochen hat (vgl. BGH WM 2014, 887; NJW-RR 2012, 183; NZG 2012, 427; NJW-RR 2011, 785; jeweils m.w.N.).

    Greift er in den Mustertext selbst ein, kann er sich schon deshalb unabhängig vom konkreten Umfang der Änderung auf eine etwa mit der unveränderten Übernahme der Musterbelehrung verbundene Schutzwirkung nicht mehr berufen (vgl. BGH NZG 2012, 427; NJW-RR 2012, 183).

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2017 - 23 U 206/15
    Im Ansatz zutreffend haben die Kläger zwar darauf hingewiesen, dass eine solche Annahme voraussetzt, dass für die Widerrufsbelehrung ein Formular verwendet worden ist, das dem Muster sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entsprochen hat (vgl. BGH WM 2014, 887; NJW-RR 2012, 183; NZG 2012, 427; NJW-RR 2011, 785; jeweils m.w.N.).

    Greift er in den Mustertext selbst ein, kann er sich schon deshalb unabhängig vom konkreten Umfang der Änderung auf eine etwa mit der unveränderten Übernahme der Musterbelehrung verbundene Schutzwirkung nicht mehr berufen (vgl. BGH NZG 2012, 427; NJW-RR 2012, 183).

  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 549/14

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2017 - 23 U 206/15
    Wie der BGH entschieden habe (XI ZR 549/14 und XI ZR 101/15), habe jedenfalls seit dem 11.6.2010 keine Pflicht zur Hervorhebung der in einem Verbraucherdarlehensvertrag aufzunehmenden Pflichtangaben zum Widerrufsrecht bestanden.

    Darüber hinaus hat der BGH mit Urteil vom 23.2.206 (XI ZR 549/14 - bei juris) festgestellt, dass die gemäß Artikel 247 § 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und 2 EGBGB in einen Verbraucherdarlehensvertrag aufzunehmenden Pflichtangaben zum Widerrufsrecht keiner Hervorhebung bedürfen.

  • OLG Hamm, 07.03.2016 - 31 U 15/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2017 - 23 U 206/15
    Im Übrigen genüge die streitgegenständliche Widerrufsinformation den gesetzlichen Anforderungen und sei auch im Hinblick auf die Überlassung des Europäischen Standardisierten Merkblatts (als nur vorvertragliche Information) nicht widersprüchlich, wie auch vom OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 8.20.2015, 19 U 142/15 ) und OLG Hamm (Beschluss vom 7.3.2016, 31 U 15/16) entschieden.

    In gleicher Weise hat das OLG Hamm mit Beschluss vom 7.3.2016 (31 U 15/16 - bei juris) für einen vergleichbaren Sachverhalt entschieden, dass den dortigen Klägern keine widersprüchlichen Widerrufsbelehrungen erteilt worden seien und die Kläger Widersprüche zwischen der im Vertrag abgedruckten Widerrufsinformation und den im Europäischen Standardisierten Merkblatt abgedruckten Informationen nicht konkret aufgezeigt hätten, auch sonst seien derlei Widersprüche nicht ersichtlich.

  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2017 - 23 U 206/15
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist also ein Recht verwirkt, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (Umstandsmoment); letzteres ist der Fall, wenn der Verpflichtete bei objektiver Betrachtung aus dem Verhalten des Berechtigten entnehmen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde, und sich im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BGH NJW 2014, 2646; NJW 2014, 1230; NJW 2011, 212; jew. m.w.N.; Palandt-Grüneberg, § 242 Rn 87).

    Allein der Ablauf einer gewissen Zeit vermag das notwendige Umstandsmoment nicht zu begründen; dass der andere Teil "natürlich" nicht mehr mit der Ausübung des Rechts rechnete, führt allein nicht zur Verwirkung (vgl. BGH NJW 2014, 1230 m.w.N.).

  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2017 - 23 U 206/15
    Im Ansatz zutreffend haben die Kläger zwar darauf hingewiesen, dass eine solche Annahme voraussetzt, dass für die Widerrufsbelehrung ein Formular verwendet worden ist, das dem Muster sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entsprochen hat (vgl. BGH WM 2014, 887; NJW-RR 2012, 183; NZG 2012, 427; NJW-RR 2011, 785; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 103/10

    Bestellung einer Einbauküche im Haustürgeschäft: Anforderungen an die

  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

  • OLG Hamm, 25.03.2015 - 31 U 155/14

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages nach einvernehmlicher Aufhebung

  • OLG Frankfurt, 26.08.2015 - 17 U 202/14

    Verwirkung der Ausübung des Widerrufsrechts

  • OLG Dresden, 11.06.2015 - 8 U 1760/14

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherkreditvertrag

  • OLG Nürnberg, 08.02.2016 - 14 U 895/15

    Wirksamer Widerruf eines Darlehensvertrags

  • OLG Celle, 21.05.2015 - 13 U 38/14

    Vorausetzungen der Gesetzlichkeitsfiktion bei Benutzung der Musterbelehrung gem.

  • OLG Frankfurt, 24.11.2014 - 23 U 41/14

    Auswirkungen des verbraucherkreditrechtlichen Widerrufs auf Beteiligung an

  • LG Dortmund, 20.12.2013 - 3 O 35/13

    Beginn der Widerrufsfrist von Finanzierungsvertrag nur bei ordnungsgemäßer

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

  • BGH, 09.10.2013 - XII ZR 59/12

    Klage auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung und Titelherausgabe:

  • EuGH, 09.11.2016 - C-42/15

    Unterlässt es ein Kreditgeber eines Verbraucherkredits, bestimmte wesentliche

  • BGH, 20.07.2010 - EnZR 23/09

    Stromnetznutzungsentgelt IV

  • BGH, 26.10.2010 - XI ZR 367/07

    Finanzierter Fondsbeitritt im Haustürgeschäft: Voraussetzungen für die Wertung

  • BGH, 17.04.2018 - XI ZR 446/16

    Auskunftsanspruch des Darlehensnehmers über die von der Bank konkret gezogenen

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